Hausverwaltung des Grauens (3)

Nehmen wir mal ganz hypothetisch an, dass deine geliebte Hausverwaltung im Internet unter dem Suchbegriff Hausverwaltungs des Grauens als Top-Treffer zu finden ist. Wärest du schockiert oder würdest du denken, dass der Titel verdient wäre? Zuerst wärest du vielleicht ein wenig ratlos, aber dann würdest du über die letzten Jahre noch einmal Revue passieren lassen… Und dann fällt dir glatt die nächste Geschichte dazu ein.

Das Schwarze Loch der Mietschulden

Wir kennen das doch alle: da hat man es doch glatt verschwitzt rechtzeitig die Miete zu bezahlen. Und da ist es Ehrensache, schnell zu reagieren und nachzubessern. Komisch nur, wenn der Spielraum zur Nachbesserung nicht vorhanden ist. Wo eine Miete verschwindet, da kommt auch gern mal eine Zweite abhanden. Das ist nicht schön und sollte doch schnell geklärt werden. Als Hausverwaltung hat man da das banale Mittel der Kommunikation: Guten Tag, zahlen Sie 1300 Euro, oder wir müssen Ihnen fristlos kündigen! Viel freundlicher und hilfsbereiter geht es nicht.

Schade nur, dass eine Überprüfung aller Bankauszüge keine verpassten Mietzahlungen aufzeigt. Außerdem unwahrscheinlich, da die Vorlage zur Online-Überweisung seit Jahren die gleiche ist. Aber auch das ist kein Problem über den kurzen Weg der Kommunikation. Telefonisch kann man schnell klären, dass da der Hausverwaltung ein Fehler unterlaufen sein könnte. Und selbstverständlich liefert man auch gern die Kontoauszüge zu den fehlenden Mieten schriftlich nach und weist darauf hin, dass eine fristlose Kündigung der falsche Weg sei bei der gegenwärtigen Sachlage.

Und dann passiert es vielleicht so: kein Rückschreiben, kein Anruf, keine Aufklärung. In dem Zustand spulen wir nun ein Jahr vor. Ein Ausbleiben der fristlosen Kündigung deutet man als eindeutiges Zeichen des Zahlungsempfangs. Bis zum Tag X: Guten Tag, können Sie uns vielleicht behilflich sein bei der Auffindung von 2000 Euro? Ein wenig überrascht wäre man da schon über den überdurchschnittlich freundlichen Ton, aber das Schreiben kam schließlich auch nicht vom favorisierten Sachbearbeiter. Inzwischen fehlte die übrigens 3. Miete. Die nicht nachvollziehbaren Forderungen aus dem letzten Jahr waren dabei selbstverständlich noch enthalten.

Wenn man dann so einer Sache telefonisch auf dem Grund geht, ergibt sich ein anderes Bild: Der Hausbesitzer hat den Sachverhalt geprüft und keinen Fehler gefunden. Schön, und warum haben sie das nicht vor einem Jahr kommuniziert? (Keine Antwort.) Und das hilft jetzt wie weiter? Darf ich vielleicht dort anrufen? Nein. Können Sie es bitte noch einmal prüfen? Nein. Warum muss das der Hausbesitzer prüfen? Weil er über das Konto verfügt – wir bekommen nur die monatlichen Abrechnungen. Sie können also gar nicht wissen, dass wir nicht bezahlt haben? Doch. Aber wir können beweisen, dass alle Mieten bezahlt wurden. Prüfen Sie ihre Belege, die Miete könnte zurückgebucht wurden sein. Ich habe die Belege vor einem Jahr 3 mal geprüft und keine Lücke gefunden. Wie können wir das Problem lösen? Ich kann Ihnen nicht helfen. Wissen Sie wie oft es schon passiert ist, dass eine Überweisung nicht angekommen ist? Es interessiert mich nicht. Mir ist es nur 3 mal passiert – mit den drei Mieten. Wie oft ist es Ihnen schon passiert? Das geht Sie nichts an. Haben andere Mieter des Hause ein ähnliches Problem? Das geht Sie nichts an. Können Sie mir bitte nächste Woche bescheid geben, ob die Mietzahlung immer noch fehlen, damit ich meinen Anwalt einschalten kann? Ich kann Ihnen nicht sagen, wann die Prüfung abgeschlossen ist. Ich hätte gerne ein aktuelles Schriftstück, welches mir die Mietschulden bestätigt. Das kann ich nicht machen. Ich kann Ihnen nicht helfen. […] Das einzige was man hier tun könnte: auflegen und abregen.

Auf der anderen Seite ist es natürlich so, dass durch die Mietschulden jegliche Operation am Mietvertrag von der Hausverwaltung blockiert werden könnten. Eine Auskunft darüber, wie und wann der Sachverhalt gelöst werden kann, ist nicht zu erwarten. Nebenbei vermodern die Kontoauszüge irgendwo in Deutschland und Mitbewohner werden gezwungen im Mietvertrag zu verharren bis zur Lösung des Problems. Ja, wann eigentlich? Mittlerweile sind im hypothetischen Falle fast 15 Monate vergangen. Die einzige Notbremse hier ist eine gemeinschaftliche Kündigung des Mietvertrages.

Damit endet unsere Trilogie Hausverwaltung des Grauens. Ich hoffe euch bleibt solcher Ärger erspart. Für meinen Teil steht eins fest: egal wie schick die Wohung – Finger weg von so einem Verein, wenn es ihn denn gibt!

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.